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04.10.2026

Der Verrechnungssatz ist der vom Personaldienstleister fakturierte Stundensatz, der weit mehr als nur Lohn abdeckt. Er umfasst Bruttolohn, Arbeitgebernebenkosten, bezahlte Ausfallzeiten, Branchenzuschläge, Gemeinkosten und eine Zielmarge. Wer diesen Satz prüft, sollte zuerst fragen, wie sich die einzelnen Kostenblöcke zusammensetzen, denn genau dort entscheidet sich, ob ein Angebot fair kalkuliert ist oder nicht.
Kurz gesagt:
- Der Verrechnungssatz setzt sich aus Lohn, Sozialabgaben, Ausfallzeiten, Zuschlägen, Gemeinkosten und Marge zusammen, die genau geprüft werden sollten.
- Die fakturierbaren Stunden hängen maßgeblich von der realistischen Produktivzeit ab, wobei eine Optimierung möglich ist, um den Satz zu senken.
- Tarifliche Erhöhungen für 2026 und 2027 beeinflussen die Lohnkosten und somit den Gesamtverrechnungssatz erheblich.
- Eine transparente Aufschlüsselung aller Kostenbestandteile ist essenziell, um Angebote vergleichbar und nachvollziehbar zu machen.
- Die tatsächliche Marge einer Zeitarbeitsfirma ist individuell, schwankt stark und sollte im Angebot offen ausgewiesen sein.
Der Bruttolohn bildet die Basis. Er richtet sich nach Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und möglichen Sonderzahlungen, die in den Tarifdokumenten für Leiharbeit festgelegt sind. Darauf folgen die Arbeitgebernebenkosten: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen wie U1, U2 und U3 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Diese Posten schwanken je nach Beitragssatz und Bemessungsgrenze, wie der Überblick zu Sozialversicherungsbeiträgen in der Zeitarbeit zeigt.
Hinzu kommen bezahlte Ausfallzeiten. Urlaubstage und krankheitsbedingte Fehltage zählen zu den bezahlten, aber nicht fakturierbaren Stunden und müssen auf die Jahresarbeitszeit umgelegt werden. Branchen- und Schichtzuschläge wirken oft stufenweise: Nachtarbeit, Wochenendeinsätze oder Tätigkeiten in bestimmten Industriezweigen erhöhen den Satz zusätzlich.
Gemeinkosten decken die internen Strukturen eines Personaldienstleisters ab:
Diese Kosten werden auf die fakturierbaren Stunden verteilt, bevor am Ende die Zielmarge aufgeschlagen wird. Wer ein Angebot vergleicht, sollte genau diese Aufschlüsselung verlangen, nicht nur eine nackte Zahl.
Die Formel lautet im Kern: Jahresgesamtkosten geteilt durch fakturierbare Stunden ergibt den Verrechnungssatz. Diesen Kalkulationsschritt empfiehlt auch der Ratgeber zur Personalkostenkalkulation in der Zeitarbeit, der genau diese Reihenfolge als Grundlage vorschlägt.
So gehen Sie vor:
Die fakturierbaren Stunden sind der sensibelste Punkt. Wer hier zu optimistisch rechnet, unterschätzt den tatsächlichen Satz und gerät später in Erklärungsnöte gegenüber dem Kunden.
Profi-Tipp: Rechnen Sie den Verrechnungssatz zweimal, einmal mit einer Produktivzeit von 85 Prozent und einmal mit 95 Prozent, um die Sensitivität gegenüber Leerlaufzeiten sichtbar zu machen.
Der Equal-Pay-Grundsatz nach § 8 AÜG verpflichtet Verleiher, Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen und das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbaren Stammmitarbeitern zu gewähren. Tarifverträge können davon abweichen und eine stufenweise Heranführung bis spätestens 15 Monate regeln, wie Personaldienstleister erläutert.

Gestaffelte Tariferhöhungen prägen die Jahre 2026 und 2027: Der Tarifabschluss für Leiharbeit sieht Entgelterhöhungen von 2,99 Prozent zum 1. Januar 2026, 2,5 Prozent zum 1. September 2026 und 3,5 Prozent zum 1. April 2027 vor, mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2027. Diese Stufen wirken sich direkt auf die Entgeltgruppen und damit auf den Bruttolohnanteil im Verrechnungssatz aus.
Weitere Punkte, die Einkäufer im Blick behalten sollten:
Mehr zu vertraglichen Pflichten finden Sie in unserem Beitrag zum Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit.
Ein sinnvoller Vergleich beginnt nicht beim nackten Stundensatz, sondern bei den Jahreskosten pro besetzter Rolle. Nur so lassen sich unterschiedliche Vertragsmodelle, Zuschläge und Laufzeiten fair gegenüberstellen. Segmentieren Sie Angebote nach Rolle, Region und Schichtmodell, denn ein Verrechnungssatz für gewerblich-technische Fachkräfte in Düsseldorf unterscheidet sich von einem Satz für kaufmännische Tätigkeiten im selben Raum.
Fordern Sie außerdem:
| Prüfpunkt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Transparenz | Vollständige Aufschlüsselung aller Kostenbestandteile |
| Vergleichseinheit | Jahreskosten pro Rolle statt reiner Stundensatz |
| Vertragsklarheit | Übernahmekonditionen und Kündigungsfristen schriftlich fixiert |
| SLA | Reaktionszeiten und Ersatzregelungen klar definiert |
Ein Angebot ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung ist ein Warnsignal, das Sie dokumentieren und in der Verhandlung ansprechen sollten.
Nehmen wir an, ein gewerblicher Mitarbeiter verdient 15 Euro Bruttostundenlohn, die Arbeitgebernebenkosten liegen bei etwa einem Viertel, es gibt eine übliche Anzahl an Urlaubstagen und einige Krankheitstage pro Jahr, und die fakturierbare Zeit beträgt den größten Teil der bezahlten Stunden.
| Position | Rechenschritt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Bruttojahreslohn | 15 € × Jahresarbeitsstunden | realistische Jahressumme |
| Arbeitgebernebenkosten | Bruttojahreslohn × etwa ein Viertel | entsprechend kalkuliert |
| Jahresgesamtkosten | Bruttojahreslohn + Arbeitgebernebenkosten | Gesamtbetrag |
| Fakturierbare Stunden | Jahresarbeitsstunden × annahme Produktivzeit | berechnete Stunden |
| Verrechnungssatz | Jahresgesamtkosten / fakturierbare Stunden | zu ermittelnder Stundensatz |
Steigt die Produktivzeit auf 95 Prozent, sinkt der Satz entsprechend. Kommen Branchenzuschläge hinzu, steigt er wieder. Diese Rechnung ersetzt keine verbindliche Kalkulation, zeigt aber die Mechanik, die hinter jedem Angebot steckt.
Wir bieten Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Try and Hire für kaufmännische sowie gewerblich-technische Fachkräfte an. Für ein belastbares Angebot fragen wir üblicherweise nach Rolle, Qualifikationsanforderung, gewünschter Einsatzdauer und Schichtmodell. Auf dieser Basis schlüsseln wir den Verrechnungssatz nachvollziehbar auf und berücksichtigen dabei regionale Besonderheiten.
Die Tarifdynamik der Jahre 2026 und 2027 wird für viele Unternehmen zum stillen Budgettreiber, den kaum jemand rechtzeitig einplant. Wer jetzt nur auf den aktuellen Verrechnungssatz schaut, übersieht die Stufen, die noch kommen. Wichtiger als der niedrigste Satz ist eine realistische Produktivzeit-Annahme und vertragliche Klarheit darüber, was im Preis steckt. Wer sich regional mit einem Dienstleister abstimmt, der die Rhein-Ruhr-Strukturen kennt, verhandelt von einer stärkeren Position aus.
— Alex
Wenn Sie prüfen möchten, wie sich Ihr aktueller Verrechnungssatz im Vergleich zu einer regionalen Kalkulation verhält, schicken Sie uns die betroffenen Rollen, die gewünschten Stundenprofile und die geplante Einsatzdauer. Daraus erstellen wir ein Angebot für Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung oder Try and Hire, abgestimmt auf kaufmännische und gewerblich-technische Positionen im Rhein-Ruhr-Gebiet.

Details zu unseren Leistungen und den nächsten Schritten finden Sie auf unserer Seite zum Angebot von Top Job Personal.
Der Verrechnungssatz hängt von Entgeltgruppe, Arbeitgebernebenkosten, Ausfallzeiten, Zuschlägen und der Marge des Dienstleisters ab und lässt sich daher nicht pauschal nennen. Die Musterrechnung in diesem Beitrag zeigt beispielhaft, wie sich ein Satz aus diesen Bestandteilen zusammensetzt.
Es gibt keinen einheitlichen, gesetzlich festgelegten Prozentsatz, den Personaldienstleister als Marge aufschlagen. Die Marge ergibt sich individuell aus Gemeinkosten, Risikoaufschlägen und der Kalkulation jedes Anbieters, weshalb eine transparente Aufschlüsselung im Angebot wichtig ist.
Die Tarifentgelte für Leiharbeit steigen 2026 und 2027 stufenweise, mit Erhöhungen von 2,99 Prozent zum 1. Januar 2026, 2,5 Prozent zum 1. September 2026 und 3,5 Prozent zum 1. April 2027, wie der Tarifabschluss Leiharbeit festlegt. Der konkrete Stundenlohn richtet sich dabei weiterhin nach der jeweiligen Entgeltgruppe.
Der Tariflohn ist in Entgeltgruppen gestaffelt und in den entsprechenden Tarifdokumenten für Leiharbeit hinterlegt, einschließlich Erfahrungszuschlägen und Regelungen zur Entgeltfortzahlung. Die genaue Höhe hängt von Tätigkeit, Qualifikation und Entgeltgruppe ab, weshalb ein Blick in die aktuelle Tarifsammlung sinnvoll ist.
Bei Rechtsfragen empfehlen wir, eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde zu konsultieren.
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