Ihr Draht zu uns
Vor jeder erfolgreichen Stellenbesetzung stehen persönliche Gespräche
Fragen, Wünsche, Anregungen? Gezielter Vermittlungsauftrag oder erstes Kennenlernen?
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Als Kundenunternehmen (Entleiher) haben Sie in der Zeitarbeit sowohl Rechte als auch klare Pflichten. Diese sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eindeutig geregelt – und Top Job Personal begleitet Sie durch jeden Schritt.
Als Entleiher haben Sie das fachliche Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeitnehmer. Das bedeutet: Sie bestimmen die konkrete Arbeitstätigkeit, die Arbeitszeiten im vereinbarten Rahmen sowie den genauen Einsatzort innerhalb Ihres Betriebs.
✅ Arbeitssicherheit: Sie sind für den Arbeitsschutz am Einsatzort verantwortlich.
✅ Gleichbehandlung: Bei Gemeinschaftseinrichtungen (Kantine, Parkplatz) haben Zeitarbeitnehmer die gleichen Rechte.
✅ Information: Sie müssen Zeitarbeitnehmer über freie Stellen im Unternehmen informieren.
✅ Überlassungshöchstdauer: Maximal 18 Monate – danach brauchen Sie eine tarifliche Ausnahmeregelung oder müssen den Mitarbeiter einstellen.
Wir nehmen Ihnen als Arbeitgeber die gesamte administrative Last ab: Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubsverwaltung und Vertragsmanagement liegen vollständig bei uns. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um alles andere.
Das könnte Sie auch interessieren:
Fragen, Wünsche, Anregungen? Gezielter Vermittlungsauftrag oder erstes Kennenlernen?
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Je konkreter Sie uns Ihr Anliegen umschreiben,
desto gezielter können wir von Anfang an auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.