14.03.2026

Branchenmindestlohn Zeitarbeit 2025: Was gilt ab sofort?

Der Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit wurde zum 1. Januar 2025 angehoben. Was das für Arbeitnehmer und Unternehmen konkret bedeutet, erklärt dieser Beitrag.

Der aktuelle Branchenmindestlohn 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Zeitarbeitsbranche ein Branchenmindestlohn von 14,53 € pro Stunde. Dieser gilt deutschlandweit und liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Grundlage ist der GvP-Tarifvertrag (Gesamtverband der Personaldienstleister), dem sich Top Job Personal GmbH als Mitglied verpflichtet hat.

Was bedeutet das für Zeitarbeiter?

  • Niemand in der Zeitarbeit darf unter 14,53 €/Std. bezahlt werden
  • Je nach Qualifikation, Branche und Einsatzbetrieb liegt das tatsächliche Gehalt in der Regel deutlich höher
  • Zusätzliche Zulagen (Schichtzulagen, Auslösen, Fahrtkosten) kommen on top
  • Nach 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes im gleichen Betrieb gilt Equal Pay – gleiches Gehalt wie die Stammbelegschaft

Tarifvertrag GvP: Was steckt dahinter?

Der GvP-Tarifvertrag (früher iGZ/BAP, seit Dezember 2023 im GvP aufgegangen) regelt nicht nur den Mindestlohn, sondern auch Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage), Kündigungsfristen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Als GvP-Mitglied hält sich Top Job Personal an alle tariflichen Vorgaben – das ist für Sie als Bewerber ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Unternehmen, die über Zeitarbeit Personal einsetzen, können sich auf rechtssichere Verträge und faire Konditionen verlassen. Top Job Personal übernimmt die gesamte Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Tarifkompliance – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Unser Tipp: Nutzen Sie Zeitarbeit als Einstieg in einen neuen Job. Bei einer Übernahmequote von 75 % bei Top Job Personal werden aus vielen Zeitarbeitsverhältnissen feste Stellen.

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Top Job Personal GmbH • Grabenstr. 5 • 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 2203050 • service@topjobpersonal.de


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