✅  Die Vorteile auf einen Blick

  •   Tarifvertrag sichert Mindestlohn nach Qualifikation
  •   Equal Pay nach 9 Monaten – gleiches Gehalt wie Stammbelegschaft
  •   Branchenzuschläge in Metall, Chemie, Elektro und mehr
  •   Transparente Gehaltsstruktur ohne versteckte Abzüge
  •   Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld laut Tarifvertrag

Was verdient man in der Zeitarbeit wirklich?

Das Gehalt in der Zeitarbeit ist kein Geheimnis – es ist tariflich geregelt. Als GvP-Mitglied zahlt Top Job Personal nach den Tarifverträgen des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) in Verbindung mit dem DGB.

Gehaltsstufen nach Qualifikation

Der Tarifvertrag Zeitarbeit kennt neun Entgeltgruppen – von Hilfstätigkeiten bis hin zu Fachkraft- und Expertenpositionen. Ihre Eingruppierung hängt von Ihrer Qualifikation und dem Einsatzbereich ab.

  EG 1–3: Helfer ohne Berufsausbildung – ab Mindestlohn aufwärts

  EG 4–6: Fachkräfte mit Ausbildung – deutlich über Mindestlohn

  EG 7–9: Spezialisten und Führungskräfte – marktübliche Gehälter

Branchenzuschläge – oft unterschätzt

In vielen Branchen erhalten Zeitarbeitnehmer zusätzliche Zuschläge, die das Grundgehalt erheblich aufwerten. Diese Branchenzuschläge sind in eigenen Tarifverträgen geregelt und gelten zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie, der Chemiebranche sowie dem Holz- und Kunststoffgewerbe.

Equal Pay nach 9 Monaten

Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes beim selben Kundenunternehmen gilt das Gebot der Gleichbehandlung beim Entgelt – Equal Pay. Das bedeutet: Sie erhalten das gleiche Gehalt wie vergleichbare Mitarbeiter in der Stammbelegschaft.

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