Allgemeine Geschäftsbedingungen der Top Job Personal GmbH

Behördliche Genehmigung

Top Job Personal GmbH besitzt die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Düsseldorf der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsstellung der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Top Job Personal GmbH Mitarbeitern und Auftraggeber begründet. Während des Einsatzes unterliegen Top Job Personal GmbH Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

Auswahl der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter

Top Job Personal stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Top Job Personal-Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Auftraggeber innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Top Job Personal-Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet. Top Job Personal GmbH kann während des laufenden Einsatzes Top Job Personal GmbH Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Top Job Personal GmbH Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers verletzt werden.

Einsatz der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter und Streik

Der Auftraggeber setzt Top Job Personal GmbH Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Top Job Personal GmbH Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Top Job Personal GmbH und dem Auftraggeber vereinbart werden. Außerdem setzt der Auftraggeber Top Job Personal GmbH Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Top Job Personal insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber zahlt Top Job Personal GmbH Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse. Der Kunde informiert Top Job Personal GmbH unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Auftraggeber von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.

Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Auftraggeber versichert, die Daten der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.

Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen

Für Top Job Personal GmbH Mitarbeiter finden unter arbeitsvertraglicher Einzelbezugnahme auf Tarifverträge zwischen dem iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) und seinen Mitgliederverbund, und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) geschlossenen Branchentarifverträge sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter abgesichert.

Arbeitsschutz

Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter den für den Auftraggeber geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten von Top Job Personal GmbH. Der Auftraggeber gewährt Top Job Personal GmbH oder deren Beauftragten (u.a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter und legt Ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der Top Job Personal GmbH unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Auftraggeber wird Top Job Personal GmbH über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren.

Tarife und Sonderkündigungsrecht

Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Auftraggeber Top Job Personal GmbH mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Auftraggeber hat Top Job Personal GmbH das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmer-begünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Auftraggeber Top Job Personal hierüber informieren. Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt oder wegen anderer Gründe nicht anfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Top Job Personal Mitarbeiters um 1,5 % bzw. nach Ablauf von 12 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Top Job Personal Mitarbeiters um insgesamt 3 %. Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem o. g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist Top Job Personal GmbH berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von Top Job Personal GmbH an die überlassenen oder zu überlassenden Top Job Personal Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht oder Top Job Personal erst nach Vertragsschluss hiervon Kenntnis erlangt. Notwendige Tariferhöhungen wird Top Job Personal GmbH dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen. Top Job Personal GmbH steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.

Zeiterfassung

Jeder Top Job Personal GmbH Mitarbeiter legt wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Auftraggeber lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist Top Job Personal GmbH berechtigt, die vom Top Job Personal GmbH Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.

Stundensatz und Abrechnung

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüber-lassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Top Job Personal. Top Job Personal ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 25,00 EUR zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Top Job Personal im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die regelmäßige Arbeitszeit der Top Job Personal GmbH Mitarbeiter beim Auftraggeber entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht,- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden. Sind Fahrkosten an den Mitarbeiter zu zahlen, ist Top Job Personal GmbH berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Haftung

Top Job Personal haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Auf Wunsch von Top Job Personal gewährt der Auftraggeber Einsicht in den Deckungsumfang seiner bei der Erfüllung dieses Vertrages einschlägigen Versicherungen (z.B. Gebäudefeuer-, technische Versicherungen). Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen Top Job Personal und dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Reisekosten, die Top Job Personal im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber und Top Job Personal erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von Top Job Personal zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat. Die von Top Job Personal zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann Top Job Personal GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.

Vorbeschäftigung des Mitarbeiters

Der Auftraggeber wird Top Job Personal GmbH zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein Top Job Personal Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG bildet direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen Top Job Personal GmbH Mitarbeiter.

Übernahme von Personal/Personalvermittlung

Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen Top Job Mitarbeiter aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des Top Job Personal Mitarbeiters. Top Job Personal ist desweiteren berechtigt eine Vermittlungsprovision zu berechnen, sollte der Top Job Personal Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitseinsatzes durch einen anderen Personaldienstleister beim Kundenunternehmen beschäftigt werden (Abwerbverbot). Die Übernahme eines Top Job Personal Mitarbeiters in die Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens im laufenden Einsatz ist jederzeit möglich. Die Vermittlungsvergütung errechnet sich auch bei Teilzeitangestellten anhand des auf Vollzeit aufgerechneten Jahresbruttomonatsgehalts (inkl. Gratifikationen und Zusatzleistungen). Eine „schwebende“ Vermittlungsprovision aus dem nachstehenden Absatz reduziert sich um je 1/12 pro voll eingesetzten Einsatzmonat. Nach Ablauf des 12. Monats der Überlassung ist die Übernahme kostenfrei. Bei Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 23 % des zukünftigen Bruttojahresgehaltes (bis 40.000€), bzw. 25% ab 40.000€ beim Kunden fällig, es sei denn, die Einstellung beruht nicht auf der Vorstellung des Bewerbers. Das der Berechnung zugrundeliegende Bruttojahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile und wird bei Teilzeitbeschäftigung auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet. Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von Top Job Personal GmbH vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet, Top Job Personal Auskunft über das mit dem Top Job Personal Mitarbeiter oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Gibt der Kunde 2 Wochen nach Aufforderung durch Top Job Personal keine Auskunft über die Höhe des Bruttomonats-/Bruttojahresgehalts, ist der Kunde verpflichtet, eine Vermittlungsvergütung in Höhe von zwei Kundenmonatsumsätzen zu zahlen. Dies bemisst sich nach dem für den Top Job Personal Mitarbeiter vereinbarten Stundentarif und der von ihm während der Überlassung geleisteten Arbeitszeit oder dem für die Überlassung des Bewerbers vorgesehenen Stundentarif und der für ihn vorgesehenen Arbeitszeit.

Ausfall von Top Job Personal-Mitarbeitern/Höhere Gewalt

Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Top Job Personal erschwert oder gefährdet wird, behält sich Top Job Personal vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Auftraggeber. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung von Top Job Personal GmbH. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.

Sonstiges

Der Auftraggeber erklärt, dass weder er noch seiner Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden, mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Der Auftraggeber erklärt weiterhin, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Auftraggeber ergreift angemessene Maßnahmen, dass er, seine Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine Aktivitäten, die dazu führen, dass Top Job Personal GmbH, deren Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber versichert, den Unternehmen der Top Job Personal GmbH Gruppe und Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Sämtliche vom Auftraggeber an Top Job Personal GmbH zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Top Job Personal. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Anpassungsklausel

Top Job Personal behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. Top Job Personal GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Top Job Personal-Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Top Job Personal nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

Stand: 01.06.2022

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