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22.10.2026

Ein eigenes Gesetz für die Probearbeit gibt es nicht. Was erlaubt ist, hängt davon ab, was am Probetag tatsächlich passiert. Sie schauen nur zu, lernen das Team kennen und gehen, wann Sie wollen? Dann ist das in der Regel ein unbezahltes Einfühlungsverhältnis. Sie arbeiten auf Anweisung mit, haben feste Zeiten und Ihre Arbeit nützt dem Betrieb? Dann besteht rechtlich ein Arbeitsverhältnis, mit Anspruch auf Mindestlohn und mit Sozialversicherung. In diesem Ratgeber erklären wir, worauf Bewerber und Unternehmen bei Vergütung, Vertrag und Versicherung achten sollten. Er richtet sich an Betriebe und Fachkräfte in Düsseldorf und im Rhein-Ruhr-Gebiet.
Im Alltag fallen viele Begriffe: Probearbeiten, Schnuppertag, Hospitation, Einfühlungsverhältnis. Die IHK zu Essen stellt klar, dass dies gesetzlich nicht geregelt ist. Weil ein Arbeitsvertrag auch formfrei zustande kommen kann, ist die Grenze oft schwer zu ziehen. Ein Handschlag und ein „Fangen Sie morgen um 7 Uhr an“ können reichen.
Für Sie heißt das: Eine Überschrift auf einem Formular schützt nicht. Wer einen „Schnuppertag-Vertrag“ unterschreibt, in der Praxis aber wie ein normaler Mitarbeiter eingeplant wird, ist rechtlich ein Arbeitnehmer. Die IHK zu Essen nennt das Maßstab „tatsächlich Geschehenes“. Das gilt für die Lagerhalle in Duisburg genauso wie für das Büro in Düsseldorf.
Die beiden Formen unterscheiden sich vor allem in drei Punkten: Pflicht zur Arbeit, Bindung an Zeit und Ort und Nutzen für den Betrieb.
| Merkmal | Einfühlungsverhältnis | Probearbeitsverhältnis |
|---|---|---|
| Arbeitspflicht | Keine, der Bewerber schaut zu und probiert aus | Ja, Aufgaben auf Anweisung |
| Arbeitszeit | Frei, Kommen und Gehen nach eigenem Wunsch | Feste Zeiten |
| Arbeitsort | Nicht verbindlich festgelegt | Fester Arbeitsplatz |
| Nutzen für den Betrieb | Kein wirtschaftlicher Wert | Verwertbare Arbeitsleistung |
| Vergütung | Kein Anspruch | Mindestlohn oder vereinbarter Lohn |
| Sozialversicherung | Keine Anmeldung als Beschäftigter | Anmeldepflicht wie bei jedem Arbeitsverhältnis |
| Rechtsform | Unverbindliches Kennenlernen | Befristetes Arbeitsverhältnis |
Ein Beispiel aus der Produktion: Ein Bewerber für die Maschinenbedienung läuft einen Vormittag mit dem Schichtleiter mit, sieht sich die Anlage an und stellt Fragen. Das ist ein Einfühlungsverhältnis. Bedient er die Maschine dagegen acht Stunden lang allein und die Teile gehen in die Auslieferung, ist es ein Arbeitsverhältnis. Für kaufmännische Stellen gilt dasselbe. Wer eine Musterrechnung zur Übung schreibt, lernt kennen. Wer echte Rechnungen an Kunden verschickt, arbeitet.
Es kommt auf die Form an. Beim Einfühlungsverhältnis gibt es keinen Lohnanspruch, weil der Bewerber weder zur Arbeit verpflichtet ist noch für den Betrieb einen Wert schafft. Sobald jedoch ein Arbeitsverhältnis vorliegt, löst das nach Auskunft der IHK zwingend Pflichten zu Mindestlohn und Sozialversicherung aus. Das gilt auch dann, wenn beide Seiten etwas anderes wollten.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Ein Probetag mit acht Stunden Arbeit kostet den Betrieb also mindestens 111,20 Euro brutto. Hinzu kommen die Sozialabgaben. Gilt in der Branche ein Tarifvertrag mit höherem Lohn, ist dieser maßgeblich.

Für Bewerber: Haben Sie unbezahlt gearbeitet, obwohl Sie eingegliedert waren, können Sie den Lohn nachträglich verlangen. Notieren Sie Datum, Uhrzeiten, Aufgaben und Ansprechpartner. Bei Streit helfen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder, wenn Sie Mitglied sind, Ihre Gewerkschaft.
Für Unternehmen: Wenn Sie echte Mitarbeit wollen, planen Sie die Vergütung von Anfang an ein. Das ist sauberer, als später über Nachzahlungen zu verhandeln.
Die IHK empfiehlt auch bei kurzen Schnuppertagen eine schriftliche Vereinbarung. Ein Blatt Papier reicht, wenn diese Punkte darin stehen:
Beachten Sie: Ist die Probearbeit bezahlt, handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Befristungen müssen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Arbeitsbeginn. Lassen Sie das im Zweifel vorher von Ihrer Rechtsberatung oder Ihrer Kammer prüfen. Eine Vorlage aus dem Internet ohne Anpassung kann daran scheitern, dass der Tag in der Praxis ganz anders verläuft als auf dem Papier.
Verletzt sich ein Bewerber am Probetag, stellt sich die Frage nach der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt der Versicherungsschutz auch am Probearbeitstag. Betriebe sollten sich vorab bei ihrer Berufsgenossenschaft erkundigen, ob und wie sie Bewerber melden müssen. Bei geförderter Probearbeit über die Arbeitsagentur ist die Anmeldung bei der Unfallversicherung vor Beginn zwingend. Die Kosten trägt der Betrieb. Gerade in Logistik, Handwerk und Produktion, wo Stapler, Maschinen und Werkzeuge im Spiel sind, gehört dazu auch eine Sicherheitseinweisung und die passende Schutzausrüstung.
Beschädigt ein Bewerber im Einfühlungsverhältnis etwas im Betrieb, gelten die arbeitsrechtlichen Haftungserleichterungen nicht automatisch. Bewerber sollten deshalb prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung solche Fälle abdeckt. Unternehmen können sich das vorab schriftlich bestätigen lassen.
Beim reinen Kennenlernen fällt keine Sozialversicherung an. Wird aus dem Probetag ein Arbeitsverhältnis, muss der Betrieb den Bewerber wie jeden anderen Beschäftigten anmelden. Fehlt die Anmeldung, drohen Nachforderungen.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat Mitwirkungspflichten. Melden Sie die Probearbeit vor dem ersten Tag der Agentur für Arbeit, auch wenn sie unbezahlt ist. Wer das versäumt, riskiert die Rückforderung von Arbeitslosengeld.
Es gibt außerdem eine geförderte Variante. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 SGB III an. Sie dienen dazu, die berufliche Eignung direkt im Betrieb festzustellen. Die wichtigsten Punkte:
Für Bewerber hat das laut Arbeitsagentur einen doppelten Vorteil: Sie testen eine Tätigkeit und knüpfen Kontakt zu Arbeitgebern. Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit in Düsseldorf oder Ihrer Stadt direkt darauf an.
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Probearbeit findet vor dem Arbeitsvertrag statt. Die Probezeit ist dagegen der erste Abschnitt eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird vereinbart. Üblich sind bis zu sechs Monate nach § 622 Abs. 3 BGB mit zwei Wochen Kündigungsfrist. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten und in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern.
Bei befristeten Verträgen ist Vorsicht geboten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2025 entschieden, dass es für die Länge der Probezeit keinen festen Regelwert gibt. Es kommt auf eine Abwägung im Einzelfall an, unter anderem nach Dauer der Befristung und Art der Tätigkeit. Was in der Zeitarbeit gilt, erklären wir in unserem Beitrag zur Probezeit in der Zeitarbeit.
Try and Hire ist ein dritter Weg: Der Bewerber arbeitet zunächst über einen Personaldienstleister im Unternehmen, regulär angestellt und bezahlt. Passt es, übernimmt der Betrieb ihn fest. Wie das rechtlich funktioniert, lesen Sie in unserer Erklärung zu Try and Hire.

Wir besetzen seit über 20 Jahren Stellen im Rhein-Ruhr-Gebiet, in Industrie, Logistik, Produktion, Handwerk und im kaufmännischen Bereich. Probearbeit erleben wir dabei aus beiden Richtungen. Unternehmen wollen sehen, ob jemand wirklich anpacken kann. Bewerber wollen wissen, wie Team und Arbeitsplatz im Alltag aussehen. Beides ist verständlich.
Unsere Erfahrung: Probleme entstehen selten aus böser Absicht, sondern aus unklaren Absprachen. Aus einem geplanten Kennenlernen wird schnell ein voller Arbeitstag. Wir raten Unternehmen deshalb, vorher zu entscheiden: Soll der Bewerber nur zuschauen oder mitarbeiten? Im zweiten Fall wird er bezahlt. Bewerbern raten wir, offen nachzufragen, wie der Tag abläuft und ob er vergütet wird. Das ist keine unhöfliche Frage, sondern ein Zeichen von Professionalität.
Wenn ein Unternehmen eine Fachkraft länger als ein, zwei Tage kennenlernen möchte, ist ein bezahlter Einsatz über die Arbeitnehmerüberlassung oft die fairere Lösung. Der Kandidat ist abgesichert, das Unternehmen sieht ihn im echten Alltag, und über die Übernahmeoption entsteht bei Erfolg eine feste Anstellung.
— Alex
Sie suchen kaufmännische oder gewerblich-technische Fachkräfte in Düsseldorf oder im Rhein-Ruhr-Gebiet und möchten Kandidaten vor der Festanstellung im Arbeitsalltag erleben? Mit Try and Hire arbeitet die Fachkraft zunächst bei uns angestellt in Ihrem Betrieb, voll versichert und bezahlt. Passt es, übernehmen Sie sie. Alternativ übernehmen wir die Personalvermittlung direkt in eine Festanstellung. Wie das abläuft, zeigt unser Überblick zum Ablauf der Personalvermittlung. Alle Leistungen finden Sie unter Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Try and Hire. Für Bewerber ist unser Service kostenfrei.
Er darf zu einem unbezahlten Kennenlernen einladen, wenn Sie dabei nicht zur Arbeit verpflichtet sind und frei über Ihre Zeit bestimmen. Sollen Sie dagegen auf Anweisung produktiv mitarbeiten, muss er mindestens den Mindestlohn zahlen. Eine Pflicht, an einer Probearbeit teilzunehmen, haben Sie nicht.
Eine feste Höchstdauer schreibt kein Gesetz vor. Je länger das Kennenlernen dauert, desto eher entsteht in der Praxis ein Arbeitsverhältnis. Bei der geförderten Maßnahme der Arbeitsagentur sind es in der Regel bis zu zwei, insgesamt höchstens sechs Wochen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung kann der Schutz auch am Probetag greifen. Fragen Sie den Betrieb, ob er Sie bei seiner Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Für Schäden, die Sie selbst verursachen, lohnt ein Blick in Ihre private Haftpflichtversicherung.
Ja, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sollten Sie jede Probearbeit vorher melden, auch eine unbezahlte. Sonst kann die Agentur Leistungen zurückfordern. Fragen Sie dabei gleich, ob eine Förderung als Maßnahme bei einem Arbeitgeber möglich ist.
IHK zu Essen: Probearbeiten
Bundesregierung: Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro erhöht
handwerk.com: Versicherungsschutz gilt auch am Probearbeitstag
Bundesagentur für Arbeit: Förderung einer Probearbeit
Bundesagentur für Arbeit: Probearbeit für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber nach § 45 SGB III
Steuertipps: Unbezahlte Probearbeit, Arbeitslosengeld zurückgefordert
IHK Rhein-Neckar: Die Probezeit
Bundesarbeitsgericht: Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
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