15.10.2026

Übernahmeoption Zeitarbeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Skizzierte Titelkarte zur Übernahmeoption bei Zeitarbeit

Ja, eine Übernahme aus der Zeitarbeit ist in Deutschland möglich, generelle Übernahmeverbote sind sogar unwirksam. Entscheidend sind drei Fristen: die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten beim selben Entleiher, die Equal Pay Regel nach 9 Monaten und der Anspruch auf Information über freie Stellen nach 6 Monaten Einsatz. Wer diese Punkte kennt, kann eine Übernahme gezielt einfordern.


Kurz gesagt:

  • Ein automatischer Anspruch auf Festanstellung besteht nicht; Sie können sich jedoch nach freien Stellen erkundigen und ein schriftliches Übernahmegesuch mit begründeter Antwort verlangen.
  • Pauschale Vertragsklauseln, die eine spätere Übernahme ausschließen oder erschweren, sind unwirksam; auch eine Vermittlungsgebühr darf Ihnen nicht auferlegt werden.
  • Dokumentieren Sie Ihre Einsatzzeiten samt Unterbrechungen lückenlos, denn Pausen können auf die Höchstüberlassungsdauer angerechnet werden und ein Einsatzwechsel setzt sie nicht automatisch zurück.
  • Vergleichen Sie Ihr Entgelt mit dem von vergleichbaren Stammbeschäftigten und prüfen Sie einschlägige Tarifverträge, da diese Abweichungen von der Gleichbehandlung regeln können.

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Inhaltsverzeichnis

Was heißt Übernahmeoption konkret?

Zeitarbeit funktioniert als Dreiecksverhältnis. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, arbeiten aber im Betrieb eines Kunden, dem sogenannten Entleiher. Diese Konstellation beschreibt das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit ausführlich, inklusive der Pflichten, die Verleiher gegenüber ihren Beschäftigten haben.

Eine Übernahme kann auf zwei Wegen entstehen. Entweder übernimmt der Entleiher Sie nach einer gewissen Einsatzdauer direkt in eine Festanstellung, oder das Modell ist von vornherein als Try and Hire angelegt: Sie werden befristet überlassen, mit dem erklärten Ziel einer späteren Direkteinstellung. Beide Varianten laufen in der Praxis oft parallel ab, denn viele Einsätze beginnen ohne feste Übernahmeabsicht und entwickeln sich erst durch gute Zusammenarbeit dorthin.

Für Sie als Arbeitnehmer bietet das handfeste Vorteile:

  • Sie lernen den Betrieb, das Team und die Aufgaben kennen, bevor Sie sich fest binden.
  • Der Entleiher lernt Sie ebenso kennen, was die Hürde für eine Festanstellung senkt.
  • Eine Übernahme bedeutet meist bessere Konditionen als der ursprüngliche Zeitarbeitsvertrag.

Try and Hire ist dabei kein Sonderfall, sondern eine bewusste Strategie vieler Unternehmen, offene Stellen risikoarm zu besetzen, und genau das spielt Ihnen als Bewerber in die Karten.

Rechtliche Eckdaten, die Übernahmen regeln

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz setzt den Rahmen, in dem sich jede Übernahme bewegt. Drei Regeln sind für Sie besonders wichtig.

Die Überlassungshöchstdauer liegt bei 18 aufeinanderfolgenden Monaten beim selben Entleiher, so die BMAS FAQ zur Leiharbeit. Unterbrechungen können auf diese Frist angerechnet werden. Ein Wechsel des Einsatzes verlängert die Frist daher nicht automatisch. Tarifverträge können davon abweichen, in beide Richtungen.

Equal Pay greift ebenfalls nach einem festen Muster: Grundsätzlich steht Ihnen das Arbeitsentgelt zu, das vergleichbare Stammbeschäftigte beim Kundenbetrieb erhalten. Abweichungen sind auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich. Welche Vergütung gilt, hängt von den einschlägigen Regelungen und dem Tarifvertrag ab.

9 Monate markieren damit die Grenze, ab der tarifliche Abweichungen beim Entgelt enden und volle Gleichbehandlung greift, so das Bundesarbeitsministerium. Wer diese Frist im Blick behält, erkennt schnell, ob der eigene Lohn korrekt berechnet wird.

Besonders praxisrelevant ist § 9 AÜG. Pauschale Klauseln, die eine spätere Übernahme ausschließen oder erschweren sollen, sind nach dieser Vorschrift unwirksam, ebenso Vereinbarungen, die Sie zur Zahlung einer Vermittlungsvergütung verpflichten würden, wie die Norm im Gesetzestext festhält. Eine sogenannte Festhaltenserklärung kann in bestimmten Fällen Wirkung entfalten, sie hat aber enge Grenzen und ersetzt keine pauschale Bindung.

  • Für die Überlassungshöchstdauer gelten gesetzliche Regeln; Unterbrechungen können dabei relevant sein.
  • Equal Pay: volle Gleichbehandlung spätestens nach 9 Monaten.
  • Übernahmeverbote durch pauschale Vertragsklauseln sind unwirksam.

Verleiher benötigen zudem eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesagentur für Arbeit, die regelmäßig geprüft und verlängert werden muss. Wer unsicher ist, ob sein Verleiher über diese Erlaubnis verfügt, kann das direkt bei der Agentur erfragen.

So beantragen Sie eine Übernahme richtig

Der Ablauf einer Übernahme folgt klaren Schritten, die Sie selbst anstoßen können.

  1. Sie können sich beim Entleiher über freie, zu besetzende Stellen im Betrieb informieren, so der Anhang I des AÜG.
  2. Formulieren Sie Ihr Übernahmegesuch in Textform, also schriftlich per Brief oder E-Mail, und richten Sie es an die zuständige Stelle im Entleihbetrieb.
  3. Der Entleiher muss auf das Gesuch begründet antworten. Eine Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung ist formal nicht vorgesehen.
  4. Dokumentieren Sie Ihre Einsatzzeiten lückenlos, inklusive aller Unterbrechungen, denn diese Nachweise können wichtig sein, wenn es später um die Anrechnung auf die Überlassungshöchstdauer geht.
  5. Sprechen Sie den Betriebsrat an. Nach § 99 BetrVG ist er bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern zu beteiligen und kennt oft die internen Abläufe für Übernahmen.

Profi-Tipp: Melden Sie Interesse an einer Festanstellung schon früh im Einsatz an, nicht erst kurz vor Ablauf der Überlassungshöchstdauer, das gibt dem Entleiher mehr Zeit, eine Stelle für Sie zu schaffen.

Wenn Ihr Einsatz von Anfang an als Try and Hire angelegt ist, lohnt sich ein offenes Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner beim Verleiher darüber, wie der Entleiher die Übernahmeentscheidung üblicherweise trifft und welche Kriterien dabei zählen.

Rechte, Beschwerdewege und Anlaufstellen bei Problemen

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Fristen nicht eingehalten oder Ihre Rechte übergangen werden, gibt es konkrete Stellen, an die Sie sich wenden können.

  • Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Verleiher ihre Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung korrekt nutzen, und nimmt entsprechende Hinweise entgegen.
  • Sammeln Sie Belege: Einsatzzettel, Schriftverkehr mit Verleiher und Entleiher sowie Nachweise über Ihre tatsächlichen Einsatzzeiten.
  • Eine Festhaltenserklärung entfaltet nur begrenzte Wirkung, pauschale Vereinbarungen, die Sie dauerhaft binden sollen, bleiben nach § 9 AÜG unwirksam.
  • Bei anhaltenden Unklarheiten helfen eine Rechtsberatung oder die zuständige Gewerkschaft weiter, besonders wenn es um die korrekte Berechnung von Equal Pay geht.

Wer sich unsicher ist, wie die eigene Überlassungsdauer berechnet wird, findet dazu vertiefende Informationen in unserem Beitrag zur Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit. Fragen rund um die korrekte Vergütung beantwortet unser Artikel zu den zeitlichen Equal-Pay-Regeln im Detail.

Wie ein seriöser Personaldienstleister Übernahmen fördert

Eine gute Übernahmequote entsteht nicht zufällig. Sie ist das Ergebnis enger Abstimmung zwischen Verleiher, Entleiher und dem Arbeitnehmer selbst, und genau hier zahlt sich die Erfahrung eines regionalen Personaldienstleisters aus. Als Top Job Personal GmbH begleiten wir Fachkräfte und kaufmännische Mitarbeiter im Rhein-Ruhr-Gebiet durch solche Übergänge.

Unsere Überzeugung: Eine Übernahme gelingt dort am besten, wo Vermittlung und Überlassung nicht als getrennte Produkte verstanden werden, sondern als zwei Wege zum selben Ziel, der passenden Festanstellung. Try and Hire funktioniert nur, wenn der Verleiher frühzeitig mit dem Entleiher über die Übernahmeabsicht spricht, und wenn der Arbeitnehmer währenddessen fair begleitet wird, statt nur verwaltet zu werden.

— Alex

Wie wir Sie bei Ihrer Übernahmeoption unterstützen

Wenn Sie aktuell über Zeitarbeit beschäftigt sind oder eine Stelle mit Übernahmeperspektive suchen, begleiten wir Sie dabei persönlich. Unser Angebot umfasst Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Try and Hire, jeweils mit direktem Fokus auf kaufmännische sowie gewerblich-technische Fachkräfte im Rhein-Ruhr-Gebiet.

Top Job Personal GmbH

Statt Sie nach der Vermittlung sich selbst zu überlassen, bleiben wir während des gesamten Einsatzes Ihr Ansprechpartner, auch dann, wenn es um das Übernahmegesuch beim Entleiher geht. Wer sich zusätzlich für strukturiertes Praktikums-Matching interessiert, findet bei Internities eine Plattform, die Einstiege für Studierende und Absolventen auf Basis konkreter Fähigkeiten vermittelt, eine sinnvolle Ergänzung für den Berufseinstieg vor einer möglichen Zeitarbeitsphase.

Schauen Sie sich unser Angebot im Detail an oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zur Festanstellung zu begleiten.

Wie wir Sie bei Ihrer Übernahmeoption unterstützen — overview diagram

FAQ

Wann besteht Anspruch auf Übernahme bei Zeitarbeit?

Einen automatischen Rechtsanspruch auf Übernahme gibt es nicht. Sie können sich beim Entleiher über freie Stellen informieren und ein Übernahmegesuch stellen, auf das der Entleiher begründet reagieren muss.

Welche Kriterien erfüllt ein seriöser Zeitarbeitgeber?

Ein seriöser Verleiher verfügt über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit, zahlt Equal Pay nach den gesetzlichen Fristen und unterstützt aktiv bei Übernahmegesprächen mit dem Entleiher. Wir legen bei Top Job Personal GmbH Wert auf genau diese Transparenz während des gesamten Einsatzes.

Was sollte ich vor einer Zeitarbeitsstelle prüfen?

Prüfen Sie vor allem die Höhe der Vergütung im Vergleich zu Stammbeschäftigten, die geplante Einsatzdauer und ob eine Übernahmeperspektive offen kommuniziert wird. Klären Sie außerdem, ob der Verleiher über die nötige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt und wie die interne Kommunikation bei Übernahmewünschen abläuft.

Darf mein Arbeitgeber mich an andere Firmen verleihen?

Ja, das ist bei einem Zeitarbeitsvertrag der eigentliche Zweck: Ihr Arbeitgeber, der Verleiher, überlässt Sie gegen Entgelt an Kundenbetriebe, benötigt dafür aber eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Ohne einen entsprechenden Vertrag oder bei einer verdeckten Überlassung ohne Erlaubnis wären Ihre Rechte verletzt.

Quellen

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