11.10.2026

Try and Hire: Erklärung, Ablauf und rechtliche Grundlagen für Unternehmen

Skizzierte Titelseite für Try and Hire

Try and Hire bedeutet: Ein Kandidat wird zunächst über Arbeitnehmerüberlassung bei uns eingesetzt, und das entleihende Unternehmen entscheidet erst nach einer Testphase, ob eine dauerhafte Übernahme sinnvoll ist. Für Betriebe im Rhein-Ruhr-Gebiet lohnt sich das Modell besonders, wenn Fachkräfte unter realen Arbeitsbedingungen geprüft werden sollen. Eine zentrale rechtliche Grenze dabei: Die Überlassung darf in der Regel nicht länger als 18 Monate dauern.


Kurz gesagt:

  • Der Verleiher benötigt eine gültige Erlaubnis; der schriftliche Vertrag muss die Arbeitnehmerüberlassung ausdrücklich nennen und den Kandidaten vor Einsatzbeginn konkret benennen.
  • Beim selben Entleiher gilt grundsätzlich eine Höchstdauer von 18 Monaten; Tarifverträge können abweichen, und kurze Unterbrechungen können nach der Drehtürklausel angerechnet werden.
  • Planen Sie Rückmeldungen etwa nach vier und zehn Wochen fest ein und entscheiden Sie frühzeitig, ob Sie den Kandidaten dauerhaft übernehmen möchten.
  • Während des Einsatzes fällt eine Verleihgebühr an; bei einer Übernahme kann zusätzlich eine Vermittlungsprovision entstehen, deren Höhe individuell vereinbart wird.
  • Klären Sie frühzeitig, ob der Betriebsrat bei der Einstellung des Leiharbeitnehmers mitbestimmt, damit seine Beteiligung den geplanten Einsatzstart nicht verzögert.

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Inhaltsverzeichnis

Was Try and Hire im deutschen Recht ist

Try and Hire ist kein eigenständiger Rechtsbegriff, sondern eine Spielart der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Kandidat bleibt während des Einsatzes bei uns als Verleiher angestellt und arbeitet im Kundenbetrieb, dem Entleiher. Erst wenn beide Seiten überzeugt sind, folgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das unterscheidet das Modell klar von Recruiting-Kennzahlen wie der reinen Einstellungsdauer: Es geht nicht um Geschwindigkeit, sondern um eine geprüfte Passung.

Das Gesetz stellt dafür feste Regeln auf:

  • Der Verleiher braucht eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, ohne die der Einsatz unzulässig ist.
  • Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als solche bezeichnen und die Person des Mitarbeiters konkret benennen.
  • Die Überlassungshöchstdauer liegt bei 18 Monaten, wobei Tarifverträge abweichende Fristen zulassen können.
  • Eine vorzeitige Festhaltenserklärung des Arbeitnehmers ist unwirksam und muss persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen, wie § 9 AÜG festlegt.

Wer diese Punkte ignoriert, riskiert, dass der Vertrag unwirksam wird oder sogar ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird.

Try and Hire Schritt für Schritt: So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Ein strukturierter Ablauf schützt Sie vor Formfehlern und macht die Testphase für beide Seiten verwertbar. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Profil und Einsatzdauer festlegen: Definieren Sie Aufgaben, Anforderungen und die geplante Einsatzzeit, bevor der Kontakt zum Personaldienstleister beginnt.
  2. Betriebsrat einbeziehen: Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Mitbestimmungspflicht bei der Einstellung des Leiharbeitnehmers besteht.
  3. Überlassungsvertrag prüfen: Achten Sie darauf, dass die Person konkret benannt und die Überlassung ausdrücklich gekennzeichnet ist.
  4. Onboarding gestalten: Sorgen Sie für eine echte Einarbeitung, nicht nur für eine formale Einweisung am ersten Tag.
  5. Zwischenziele vereinbaren: Legen Sie Feedback-Intervalle fest, etwa nach vier und nach zehn Wochen, um die Leistung messbar zu machen.
  6. Übernahmeentscheidung treffen: Klären Sie rechtzeitig vor Ablauf der Überlassungshöchstdauer, ob ein unbefristeter Arbeitsvertrag folgt.
  7. Arbeitsvertrag und Gehalt verhandeln: Stimmen Sie Eintrittsdatum, Vergütung und Konditionen final ab, sobald die Übernahme feststeht.

Profi-Tipp: Planen Sie die Bewertungsgespräche fest im Kalender ein, nicht erst wenn die Überlassung bald endet, denn dann fehlt Zeit für eine saubere Übernahmeentscheidung.

Verträge, Fristen und Kosten beim Try and Hire

Der Überlassungsvertrag ist das Dokument, das im Streitfall über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Einsatzes entscheidet. Einige Punkte sind dabei nicht verhandelbar.

  • Die Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassung muss ausdrücklich im Vertrag stehen, eine verdeckte Überlassung ist unzulässig.
  • Die Person des Leiharbeitnehmers muss vor Beginn des Einsatzes konkret benannt werden.
  • Schriftform ist für die wesentlichen Vertragsinhalte vorgeschrieben.
  • Die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gilt je Einsatz beim selben Entleiher, wobei eine sogenannte Drehtürklausel kurze Unterbrechungen auf die Frist anrechnen kann.
  • Verleiher müssen laut der Bundesagentur für Arbeit eine ausreichende Liquidität nachweisen, bevor eine Erlaubnis erteilt wird.

Zu den typischen Kosten für das entleihende Unternehmen gehört die Verleihgebühr, die während der Einsatzphase anfällt, sowie gegebenenfalls eine Vermittlungsprovision, wenn die Übernahme erfolgt. Wie sich die Überlassungshöchstdauer konkret auf Ihre Planung auswirkt, hängt von der Branche und einem möglichen Tarifvertrag ab.

Checkliste: So wählen Sie den richtigen Personaldienstleister

Nicht jeder Anbieter arbeitet gleich sorgfältig. Diese Fragen helfen Ihnen im Auswahlgespräch:

  • Liegt eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vor, und wird sie auf Nachfrage offen gezeigt?
  • Ist die Abrechnung transparent, also klar getrennt nach Verleihgebühr und eventueller Vermittlungsprovision?
  • Wie läuft die Konkretisierung der Person im Vertrag praktisch ab, und wer prüft das?
  • Gibt es ein strukturiertes Onboarding, oder bleibt die Einarbeitung allein beim Entleihbetrieb?
  • Wie wird die Leistung während der Einsatzzeit bewertet, und wann fällt die Übernahmeentscheidung?
  • Kennt der Dienstleister Ihre Branche und die Region, in der Sie Personal suchen?

Eine Betreuung aus der Nähe erleichtert gerade den letzten Punkt erheblich, dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Warum eine regionale Betreuung im Rhein-Ruhr-Gebiet hilft

Fachkräfte aus der Region kennen die üblichen Arbeitsbedingungen in Industrie, Logistik und kaufmännischen Berufen vor Ort, das erleichtert die Einschätzung, ob jemand wirklich passt.

  • Kurze Wege bedeuten schnellere Reaktion, wenn im Einsatz Fragen oder Probleme auftauchen.
  • Branchenerfahrung in Düsseldorf und Umgebung reduziert Fehlbesetzungen, weil der Dienstleister die lokalen Anforderungen kennt.
  • Eine persönliche Betreuung während der Try-and-Hire-Phase erhöht die Akzeptanz bei den eingesetzten Mitarbeitern, was wiederum die Übernahmequote verbessert.

Mehr zu diesem Ansatz finden Sie in unserem Beitrag zur regionalen Personalvermittlung im Rhein-Ruhr-Gebiet. Für sehr spezialisierte Rollen etwa im KI- und IT-Bereich kann auch eine auf diese Felder fokussierte Beratung wie Polydigital sinnvoll ergänzen, wenn Ihr Bedarf über klassische kaufmännische oder gewerblich-technische Positionen hinausgeht.

Unsere Sicht: Was beim Try and Hire wirklich zählt

Aus über 20 Jahren Arbeit im Rhein-Ruhr-Gebiet wissen wir: Die Überlassungshöchstdauer wird oft nur als Grenze verstanden, dabei ist sie vor allem ein Prüfrahmen. Wer die Zeit aktiv nutzt, um Feedback zu geben und einzuholen, trifft am Ende eine sicherere Übernahmeentscheidung als ein Unternehmen, das einfach abwartet, bis die Frist abläuft. Wir begleiten Einsätze von der Konkretisierung im Vertrag bis zur Übernahme und übernehmen dabei auch die Kommunikation, die bei einem reinen Verleihverhältnis sonst leicht zu kurz kommt.

— Alex

So unterstützen wir Ihr Try and Hire-Vorhaben

Wir bieten Arbeitnehmerüberlassung, Try and Hire und Personalvermittlung aus einer Hand, mit persönlicher Betreuung für Unternehmen in der Region.

Top Job Personal GmbH

  • Wir übernehmen die Vorauswahl passender Kandidaten für kaufmännische und gewerblich-technische Positionen.
  • Wir begleiten den Einsatz von der Vertragskonkretisierung bis zur Übernahmeentscheidung.
  • Wir sind für Sie ansprechbar, nicht nur per Ticketsystem.

Details zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Angebotsseite zu Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Try and Hire. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fachkräfte zunächst testen und bei Passung dauerhaft einstellen möchten, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

FAQ

Was unterscheidet Try and Hire von normaler Zeitarbeit?

Bei Try and Hire ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von Beginn an als Ziel mitgedacht, während klassische Zeitarbeit oft nur eine befristete Besetzung abdeckt. Rechtlich handelt es sich in beiden Fällen um Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, der Unterschied liegt in der betrieblichen Absicht.

Wie lange darf die Probephase bei Try and Hire dauern?

Die Überlassung darf in der Regel höchstens 18 Monate andauern, Tarifverträge können davon abweichende Fristen vorsehen. In der Praxis fällt die Übernahmeentscheidung meist deutlich früher, oft nach einigen Wochen bis wenigen Monaten.

Welche Kosten entstehen für Unternehmen bei Try and Hire?

Während der Einsatzphase zahlen Sie eine Verleihgebühr an den Personaldienstleister, bei einer späteren Übernahme kann zusätzlich eine Vermittlungsprovision anfallen. Die genaue Höhe hängt vom Dienstleister und der jeweiligen Position ab und wird individuell vereinbart.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer während der Try-and-Hire-Phase?

Leiharbeitnehmer haben unter anderem Anspruch auf Equal Pay nach einer gesetzlich festgelegten Einsatzzeit sowie auf umfassende Information über den Einsatz, wie es das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit beschreibt. Eine Festhaltenserklärung zugunsten des Entleihers ist nur unter bestimmten formalen Voraussetzungen wirksam.

Muss der Betriebsrat bei Try and Hire beteiligt werden?

Ja, in vielen Fällen hat der Betriebsrat des Entleihbetriebs ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern. Das sollten Sie bereits in der Vorbereitungsphase klären, um Verzögerungen beim Einsatzstart zu vermeiden.

Quellen

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