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10.10.2026

Für die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte benötigen Sie eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit. Diese Erlaubnis wird in der Regel für ein Jahr befristet erteilt, eine Verlängerung ist möglich, und nach drei Jahren erlaubter Tätigkeit kann eine unbefristete Erlaubnis folgen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Sitz Ihres Unternehmens, der Antrag lässt sich auch digital einreichen.
Kurz gesagt:
- Reichen Sie den Verlängerungsantrag spätestens drei Monate vor Ablauf ein und planen Sie Rückfragen ein, damit laufende Überlassungsverträge nicht durch eine Erlaubnislücke gefährdet werden.
- Zum Antrag gehören aktuelle Führungszeugnisse oder Registerauskünfte der Verantwortlichen, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Finanznachweise sowie Belege zur Lohnabrechnung und zur Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
- Die Agentur prüft Zuverlässigkeit, Liquidität und Organisation; fehlende oder widersprüchliche Nachweise können die Ablehnung auslösen und eine erneute Antragstellung erst nach belegter Mängelbeseitigung ermöglichen.
- Beim selben Entleiher gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten; Tarifverträge können Ausnahmen regeln, nach der Einarbeitung gilt grundsätzlich gleiche Bezahlung wie bei der Stammbelegschaft.
- Fehlt eine gültige Erlaubnis oder läuft sie ab, wird der Überlassungsvertrag unwirksam; rechtlich kann dann ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entstehen.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verlangt von jedem Unternehmen, das Mitarbeiter gewerblich an andere Firmen verleiht, eine behördliche Erlaubnis. Ohne diese Erlaubnis entsteht ein klassisches Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer, das rechtlich nicht abgesichert ist. Der Gesetzgeber nennt das den Erlaubnisvorbehalt, und er betrifft jede Form der gewerbsmäßigen Überlassung, unabhängig von der Branche.
Daneben gelten einige zentrale Leitplanken, die jedes Verleihunternehmen kennen sollte:
Wer genauer wissen will, wie die Vergütungsgleichheit berechnet wird, findet Details in unserem Beitrag zu Equal Pay in der Zeitarbeit. Zur Überlassungshöchstdauer und ihren Ausnahmen haben wir die aktuellen Fristen in einem eigenen Artikel zur Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit zusammengefasst.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Antragstellers, für Unternehmen in Düsseldorf also die Agentur für Arbeit Düsseldorf. Der BA-Vordruck zum Antrag bildet die Grundlage, die Sachbearbeitung prüft darauf Zuverlässigkeit, Liquidität und die betriebliche Organisation des Antragstellers.
Der Weg zur Erlaubnis folgt im Kern diesen Schritten:
Wer die Unterlagen von Anfang an vollständig einreicht, vermeidet genau diese Nachreichungsschleife, die in der Praxis der häufigste Grund für Verzögerungen ist. Die Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Bundesagentur wurden 2025 und 2026 aktualisiert und enthalten inzwischen auch Hinweise zur digitalen Zustellung der Erlaubnisurkunde, sofern der Antragsteller dem zustimmt. Wer den Antrag online über den eService stellt, profitiert von kürzeren Postwegen und einer klareren Nachverfolgung des Bearbeitungsstands.
Die Agentur für Arbeit verlangt einen Satz an Nachweisen, der sowohl die persönliche Zuverlässigkeit als auch die wirtschaftliche und organisatorische Substanz des Unternehmens belegt. Fehlt auch nur ein Dokument, gerät der gesamte Antrag ins Stocken.
Zu den Standardunterlagen gehören typischerweise:
Bei Verlängerungsanträgen verlangt die Behörde meist aktualisierte Fassungen derselben Dokumente, ergänzt um Nachweise zum laufenden Geschäftsbetrieb seit der letzten Erteilung. Ausländische Urkunden, etwa bei Gesellschaftern mit Sitz außerhalb Deutschlands, müssen in beglaubigter Übersetzung vorliegen, was die Vorbereitungszeit spürbar verlängern kann.
Profi-Tipp: Legen Sie alle Nachweise in einer durchnummerierten Mappe an, die exakt der Reihenfolge im Antragsformular folgt, das spart der Sachbearbeitung Rückfragen und Ihnen Zeit.
Die Gebührenverordnung zur Arbeitnehmerüberlassung legt feste Gebührenpositionen fest, die sich nach dem Umfang der Prüfung richten. Die Bearbeitung eines Erlaubnisantrags kostet nach dieser Verordnung in der Regel eine moderate Gebühr, bei umfangreicheren Prüfungen können höhere Gebühren anfallen.
Neben den Kosten zählt vor allem das Timing:
Wer den Verlängerungstermin verpasst, riskiert eine Lücke in der Erlaubnis, und das wiederum gefährdet laufende Überlassungsverträge.
Im Zentrum der Prüfung steht die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen sowie die organisatorische und finanzielle Substanz des Unternehmens. § 3 AÜG listet die gesetzlichen Versagungsgründe auf, darunter Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers oder das Fehlen notwendiger Betriebsbestandteile innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
In der Praxis führen vor allem folgende Punkte zu einer Ablehnung:
Stellt die Agentur für Arbeit solche Mängel fest, wird der Antrag abgelehnt, und eine erneute Antragstellung setzt in der Regel voraus, dass die beanstandeten Punkte nachweislich behoben wurden. Das kostet Zeit und verzögert den eigentlich geplanten Einsatz von Personal.
Fehlt die Erlaubnis oder wird sie nicht rechtzeitig verlängert, gilt der Überlassungsvertrag als unwirksam, mit der Folge, dass ein Arbeitsverhältnis direkt zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer fingiert werden kann. Diese Schutzmechanismen zugunsten der Leiharbeitnehmer greifen automatisch und unabhängig davon, ob die Vertragsparteien sie beabsichtigt haben.
Nach der Erteilung bleiben Verleiher weiterhin in der Pflicht:
Welche Angaben konkret in den Arbeitsvertrag eines Leiharbeitnehmers gehören, erklären wir ausführlich im Beitrag Arbeitsvertrag Zeitarbeit: Was muss drin stehen?. Einen Überblick über die laufenden Arbeitgeberpflichten in der Zeitarbeit haben wir zudem in einem eigenen Artikel zu Rechte und Pflichten des Arbeitgebers in der Zeitarbeit zusammengestellt.
Vollständigkeit ist der größte Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Wer Führungszeugnis, Handelsregisterauszug, Bilanzen und Organisationsnachweise von Anfang an in einer strukturierten Mappe bereithält, verkürzt die Prüfzeit spürbar und vermeidet Nachfragen der Sachbearbeitung.

Konkret hilft es, klar benannte Verantwortliche für Abrechnung und Sozialversicherung zu dokumentieren und die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten durch aktuelle Belege zu untermauern. Auch Unternehmen, die etwa im Sicherheitsgewerbe oder in projektbezogenen Branchen mit wechselnden Auftraggebern arbeiten, etwa bei Ausschreibungen für Sicherheitsdienste, profitieren von einer sauberen, jederzeit vorzeigbaren Dokumentation, da Betriebsprüfungen ohne Vorankündigung stattfinden können.
Profi-Tipp: Führen Sie eine separate Ordnerstruktur für alle AÜG-relevanten Nachweise, getrennt von der allgemeinen Buchhaltung, damit Sie bei einer Betriebsprüfung sofort auskunftsfähig sind.
Wir kennen die Anforderungen, mit denen Unternehmen bei der Antragstellung konfrontiert sind, und wissen, welche Unterlagen in der Praxis am häufigsten nachgefordert werden.
Die meisten Verzögerungen bei der AÜG-Erlaubnis entstehen nicht durch komplizierte Rechtsfragen, sondern durch simple organisatorische Lücken: ein fehlender Bilanznachweis, eine veraltete Gewerbezentralregisterauskunft, eine unklare Zuständigkeit für die Lohnabrechnung. Wer diese Punkte früh klärt, kommt deutlich schneller durch die Prüfung. Unternehmen in Düsseldorf und der Region profitieren davon, Dokumentencheck und Erstberatung frühzeitig anzugehen, statt erst kurz vor einem geplanten Personaleinsatz zu reagieren.
— Alex
Wir begleiten Unternehmen bei der Arbeitnehmerüberlassung, der Personalvermittlung und beim Try and Hire, mit persönlicher Betreuung statt anonymer Antragsbearbeitung. Unser Schwerpunkt liegt auf kaufmännischen sowie gewerblich-technischen Fachkräften für Industrie, Logistik, Produktion und Handwerk.

Wenn Sie prüfen möchten, welche unserer Leistungen zu Ihrem Personalbedarf passt, finden Sie eine Übersicht unter unserem Leistungsangebot. Dort erhalten Sie auch direkten Kontakt für eine erste Einschätzung Ihres konkreten Falls.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
Die AÜG-Erlaubnis ist die behördliche Genehmigung, die ein Unternehmen braucht, um Arbeitnehmer gewerbsmäßig an andere Firmen zu verleihen. Sie wird von der Agentur für Arbeit erteilt und in der Regel zunächst für ein Jahr befristet.
Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit, entweder schriftlich oder über den digitalen eService, und reichen die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit ein. Die Sachbearbeitung der Bundesagentur prüft diese Unterlagen, bevor die Erlaubnis erteilt wird.
Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubt, sobald das verleihende Unternehmen über eine gültige Erlaubnis der Agentur für Arbeit verfügt und die Grenzen des AÜG einhält, etwa die Überlassungshöchstdauer und den Equal-Pay-Grundsatz. Ohne diese Erlaubnis ist der Überlassungsvertrag nach § 3 AÜG unwirksam.
Für den Antrag nach § 2a AÜG nutzen Sie den offiziellen Vordruck der Bundesagentur für Arbeit und reichen ihn gemeinsam mit allen geforderten Nachweisen bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ein. Die aktuellen Vorgaben dazu finden sich in den Fachlichen Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Eine feste bundesweite Bearbeitungsfrist ist nicht einheitlich festgelegt, weshalb Sie den Verlängerungsantrag spätestens drei Monate vor Ablauf der bestehenden Erlaubnis stellen sollten. So bleibt genug Zeit für Rückfragen der Agentur für Arbeit, ohne dass eine Lücke in der Erlaubnis entsteht.
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