✅  Die Vorteile auf einen Blick

  •   Klare gesetzliche Regelung schützt alle Beteiligten
  •   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Pflicht des Entleihers
  •   Weisungsrecht des Kundenunternehmens klar definiert
  •   Haftungsverteilung transparent und rechtssicher
  •   Top Job Personal begleitet Arbeitgeber durch den gesamten Prozess

Zeitarbeit für Arbeitgeber: Was Sie wissen müssen

Als Kundenunternehmen (Entleiher) haben Sie in der Zeitarbeit sowohl Rechte als auch klare Pflichten. Diese sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eindeutig geregelt – und Top Job Personal begleitet Sie durch jeden Schritt.

Das Weisungsrecht: Was dürfen Sie als Arbeitgeber?

Als Entleiher haben Sie das fachliche Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeitnehmer. Das bedeutet: Sie bestimmen die konkrete Arbeitstätigkeit, die Arbeitszeiten im vereinbarten Rahmen sowie den genauen Einsatzort innerhalb Ihres Betriebs.

Ihre Pflichten als Kundenunternehmen

  Arbeitssicherheit: Sie sind für den Arbeitsschutz am Einsatzort verantwortlich.

  Gleichbehandlung: Bei Gemeinschaftseinrichtungen (Kantine, Parkplatz) haben Zeitarbeitnehmer die gleichen Rechte.

  Information: Sie müssen Zeitarbeitnehmer über freie Stellen im Unternehmen informieren.

  Überlassungshöchstdauer: Maximal 18 Monate – danach brauchen Sie eine tarifliche Ausnahmeregelung oder müssen den Mitarbeiter einstellen.

Warum Top Job Personal der richtige Partner ist

Wir nehmen Ihnen als Arbeitgeber die gesamte administrative Last ab: Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubsverwaltung und Vertragsmanagement liegen vollständig bei uns. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um alles andere.

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Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner in der Region Rhein-Ruhr – seit über 20 Jahren.

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