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Das Gehalt in der Zeitarbeit ist kein Geheimnis – es ist tariflich geregelt. Als GvP-Mitglied zahlt Top Job Personal nach den Tarifverträgen des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) in Verbindung mit dem DGB.
Der Tarifvertrag Zeitarbeit kennt neun Entgeltgruppen – von Hilfstätigkeiten bis hin zu Fachkraft- und Expertenpositionen. Ihre Eingruppierung hängt von Ihrer Qualifikation und dem Einsatzbereich ab.
✅ EG 1–3: Helfer ohne Berufsausbildung – ab Mindestlohn aufwärts
✅ EG 4–6: Fachkräfte mit Ausbildung – deutlich über Mindestlohn
✅ EG 7–9: Spezialisten und Führungskräfte – marktübliche Gehälter
In vielen Branchen erhalten Zeitarbeitnehmer zusätzliche Zuschläge, die das Grundgehalt erheblich aufwerten. Diese Branchenzuschläge sind in eigenen Tarifverträgen geregelt und gelten zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie, der Chemiebranche sowie dem Holz- und Kunststoffgewerbe.
Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes beim selben Kundenunternehmen gilt das Gebot der Gleichbehandlung beim Entgelt – Equal Pay. Das bedeutet: Sie erhalten das gleiche Gehalt wie vergleichbare Mitarbeiter in der Stammbelegschaft.
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