RATGEBER ZEITARBEIT

Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit

Rechtliche Sicherheit & Tarifschutz

Als Zeitarbeiter schließen Sie nicht einen, sondern zwei Verträge ab: einen mit der Zeitarbeitsfirma als Ihrem Arbeitgeber und einen Überlassungsvertrag mit dem Entleihbetrieb. Was das für Ihre Rechte bedeutet, erklärt dieser Ratgeber von Top Job Personal Düsseldorf.

1. Ihr Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Beginn und Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • Einsatzort und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitszit und Vergütung inkl. Zuschläge
  • Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen
  • Anwendbarer Tarifvertrag (GvP)

2. Tarifschutz: Was der GvP-Tarifvertrag regelt

Top Job Personal ist an den GvP-Tarifvertrag gebunden. Aktueller Branchenmindestlohn 2025: 14,53 €/Std. Der GvP-Manteltarifvertrag sieht mind. 25 Werktage Urlaub vor.

3. Equal Pay nach 9 Monaten

Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes beim gleichen Entleihbetrieb greift Equal Pay.

4. Checkliste: Das muss in Ihrem Vertrag stehen

  • Schriftliche Vertragsform
  • Bezug auf den GvP-Tarifvertrag
  • Urlaubsanspruch mind. 25 Werktage
  • Kündigungsfristen gemäß Gesetz
  • Angabe zur Erlaubnis § 1 AÜG

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Top Job Personal GmbH · Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 22030 510 · service@topjobpersonal.de


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