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RATGEBER ZEITARBEIT
Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit
Rechtliche Sicherheit & Tarifschutz
Als Zeitarbeiter schließen Sie nicht einen, sondern zwei Verträge ab: einen mit der Zeitarbeitsfirma als Ihrem Arbeitgeber und einen Überlassungsvertrag mit dem Entleihbetrieb. Was das für Ihre Rechte bedeutet, erklärt dieser Ratgeber von Top Job Personal Düsseldorf.
1. Ihr Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma
2. Tarifschutz: Was der GvP-Tarifvertrag regelt
Top Job Personal ist an den GvP-Tarifvertrag gebunden. Aktueller Branchenmindestlohn 2025: 14,53 €/Std. Der GvP-Manteltarifvertrag sieht mind. 25 Werktage Urlaub vor.
3. Equal Pay nach 9 Monaten
Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochenen Einsatzes beim gleichen Entleihbetrieb greift Equal Pay.
4. Checkliste: Das muss in Ihrem Vertrag stehen
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Top Job Personal GmbH · Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 22030 510 · service@topjobpersonal.de
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